«Ein 28-jähriger Algerier»: Wenn Journalismus und Politik verschmelzen

Ist es wichtig zu wissen, ob ein Verbrecher oder eine Unfall-Fahrerin einen Schweizer Pass hat oder nicht? Das ist eine journalistische Frage.

Aber es ist auch eine politische Frage.

Und deshalb ist es eine heikle Frage. Und die Antwort darauf?

Ganz klar «Jein»!

 

Nationalitätennennung bei Kriminalfällen ist ein umstrittenes Thema in der Politik.
Bild: mohamed Hassan auf Pixabay

Ausgangspunkt zu diesem Text ist ein Fehler. Zumindest aus meiner Sicht war es ein Fehler. In einer Meldung zu einer versuchten Vergewaltigung in Holderbank (AG) hat die SRF-Regionalredaktion keine näheren Angaben zum mutmasslichen Täter gemacht. Gerne komme ich später auf diesen «Fall» zurück.

 

Grundsätzlich entscheiden Redaktionen natürlich selbst, ob sie in ihren Meldungen und Beiträgen Details zu Personen nennen, also Alter, Geschlecht, Wohnort und so weiter. Aber die «Nationalitäten-Nennung» in Polizeimeldungen ist nicht nur ein journalistisches Problem, sondern auch und vor allem ein umstrittenes Politikum. Geben Sie das Stichwort ruhig einmal bei Ihrer Suchmaschine ein...

 

Einige Fakten: Im Kanton Solothurn wurde die Polizei vor sechs Jahren per Volksinitiative und anschliessender Abstimmung (70 Prozent Zustimmung) dazu verpflichtet, in ihren Meldungen die Nationalität der beteiligten Personen zu nennen. Auch im Aargau ist dies üblich. Im Kanton Zürich ist eine Initiative zum Thema hängig und auch im Kanton Bern wird ein Vorstoss aus der Politik dazu diskutiert.


Hinweis: Dieser Text ist zuerst im Newsletter der SRG Aargau Solothurn erschienen und wird hier 1:1, aber ohne Quellenlinks noch einmal publiziert.



Natürlich gibt es Richtlinien...

Die politischen Debatten über «Ausländer-Kriminalität» haben einen Einfluss auf unsere tägliche Arbeit als Journalistinnen und Journalisten. Wer – vor allem bei ausländischen Tatverdächtigen – die Nationalität nicht nennt, der setzt sich dem Vorwurf der «Lügenpresse» oder zumindest «Lückenpresse» aus. Solche Anschuldigungen sind auch in den Kommentarspalten von srf.ch immer wieder zu lesen.

 

Auf der anderen Seite sollten Redaktionen auch die Gesamtwirkung ihrer Berichterstattung im Auge behalten: Eine Studie der Hochschule Macromedia in Hamburg im Auftrag des «Mediendienst Integration» hat ergeben, dass in Berichten über Gewaltkriminalität in Deutschland immer häufiger die Nationalität der Tatverdächtigen genannt wird. Der Autor hält fest, dass dies zu einer Verzerrung der Realität führe.

 

«Die Berichterstattung kehrt die Erkenntnisse der Polizei komplett um: Laut Polizeilicher Kriminalstatistik waren 2018 etwa 69 Prozent aller Tatverdächtigen bei Gewaltdelikten Deutsche und rund 31 Prozent Nichtdeutsche. (...) In Zeitungsberichten sind Ausländer mit 41 Prozent gegenüber 3 Prozent deutschen Tatverdächtigen (...) überrepräsentiert.» Man kann es also machen wie man will... es ist ja doch falsch.

 

Bei SRF gibt es zum Thema «Nationalitätennennung» - wie zu vielen anderen Themen auch – Regelungen. In den publizistischen Leitlinien ist festgehalten: «Die Nationalität oder die ethnische Zugehörigkeit von Tätern oder Opfern soll erwähnt werden, wenn sie im Zusammenhang mit dem Delikt bedeutsam ist.»


Sie finden diesen Text spannend? Es gibt immer wieder solche Blicke hinter die Kulissen: Im Newsletter der SRG Aargau Solothurn. Die Artikel erscheinen immer auch auf der Facebook-Präsenz des Vereins SRG Aargau Solothurn.


... aber es bleibt kompliziert.

Diese Regelung macht durchaus Sinn, denn Journalismus soll ja Verständnis schaffen für Zusammenhänge. Journalismus soll es möglich machen, dass einzelne Ereignisse in einen Gesamtkontext eingeordnet werden können. Dazu ist es manchmal eben wichtig, dass nicht nur ein Ereignis an sich, sondern auch zusätzliche Informationen zu den Umständen des Ereignisses bekannt gegeben werden. Das ist unsere tägliche Aufgabe, wenn wir den von uns geforderten Beitrag zur Meinungsbildung liefern sollen.

 

Beispiel 1: Wenn zwei in ihren Herkunftsländern verfeindete Gruppen eine Massenschlägerei auslösen, dann ist die Nennung der Herkunft der Beteiligten für das Delikt bedeutsam. Es hätte wahrscheinlich keine Massenschlägerei gegeben, gäbe es die Feindschaft zwischen diesen ethnischen Gruppen oder Nationalitäten nicht. Es geht um den «Hintergrund der Tat».

 

Beispiel 2: Eine Autofahrerin oder ein Autofahrer missachtet den Vortritt und kollidiert mit einem anderen Fahrzeug. In diesem Fall spielt es eindeutig keine Rolle, welche geografische Herkunft die Unfallverursacherin oder der Unfallverursacher hat. Blechschäden gibt es überall auf der Welt.

 

Allerdings: Nicht jeder Fall ist so eindeutig. Wenn Jugendliche auf einem Pausenplatz eine Keilerei veranstalten, sind dann die Nationalitäten wichtig? Vielleicht, je nachdem, worum es im Streit gegangen ist. Das wissen wir aber häufig nicht, schon gar nicht kurz nach der Tat, wenn die polizeilichen Ermittlungen erst starten.

 

Und was machen wir mit einer Polizeimeldung, in der geschrieben steht, dass die beteiligten Jugendlichen albanische, portugiesische, italienische und schweizerische Staatangehörige gewesen seien? Man könnte am Radio dann zum Beispiel melden: «Bei der Keilerei waren europäische Jugendliche dabei». Eine Einordnung zum besseren Verständnis ist das natürlich nicht.

Die Nationalität ist unwichtig

Das absurde Beispiel oben zeigt, dass die Nationalität von Tatverdächtigen allein als Erklärung und Einordnung von Verbrechen und Vergehen schlicht nicht taugt. Es ist keine politische Aussage, wenn ich festhalte, dass es keinen einfachen und direkten Zusammenhang zwischen Nationalität und «Delikten» gibt. Im Sinne einer echten Einordnung müssten wir ganz andere Aspekte in die Berichterstattung einfliessen lassen.

 

Beispiel: Tendieren rumänische und bulgarische Staatsangehörige dazu, als Einbrecher tätig zu werden? Natürlich nicht. Allerdings ist bekannt, dass sogenannte «Kriminaltouristen» aus dem ärmeren Osten Europas ziemlich gut organisiert ihre «Raubzüge» in der Schweiz durchführen. Und da sind dann auch bulgarische und rumänische Staatsangehörige unter den Tatverdächtigen. Nicht die Nationalität trägt zum Verständnis der Tat bei, sondern die Tatsache, dass sie einen Wohnsitz im Ausland haben, per Auto einreisen, schnell wieder ausreisen, meistens in der Nähe von Autobahnen gefasst werden und meistens mit verdächtigem Werkzeug im Kofferraum.

 

Also: Die Umstände einer Tat sagen mehr aus als «persönliche Angaben» wie Alter und Nationalität. Und wenn schon biografische Daten zur «Erklärung» eines Verbrechens oder Deliktes erwähnt werden müssten, dann wären es wohl eher Angaben über das Bildungsniveau, die berufliche Situation, die psychische Verfassung, das soziale Umfeld wie Familie und Freunde, allfällige Rauschgift- und Alkoholsucht... Und ja, ein (oft aus den obigen Umständen folgender) Aspekt ist natürlich die Integration einer Person in der hiesigen Gesellschaft. Alle diese Informationen fehlen uns aber in der Regel, wenn wir über Tatverdächtige berichten.

 

Weil uns als Angaben der Polizei meist nur Alter und Nationalität zur Verfügung stehen, könnte man natürlich auch die einfache Lösung wählen und diese beiden Angaben einfach konsequent in jede Meldung einbauen. So nach dem Motto «nützt’s nüt, so schadet’s nüt». Dann aber – und das ist kein Witz – taucht in den Kommentarspalten häufig plötzlich eine neue Frage auf... Wenn bei einem Verbrechen ein «Schweizer» als Tatverdächtiger genannt wird, fragen einige Kommentarschreiber sofort, ob es auch ein «Bio-Schweizer» gewesen sei oder vielleicht jemand, der «nur» eingebürgert ist?

 

Damit beweisen dann ausgerechnet Vertreterinnen und Vertreter derjenigen politischen Kreise, welche sich so sehr für die Nennung von Nationalitäten einsetzen, dass diese Information als Einordnungshilfe selbstverständlich absolut untauglich ist. Weil ein Pass oder sonstiges Ausweisdokument wie oben erläutert nichts über die Persönlichkeit aussagt.

Es braucht Kontext!

Bevor Sie jetzt – allenfalls – mit dem Lesen dieses Textes aufhören, weil Sie meine Ausführungen – vielleicht – für eine linke Propagandaschrift halten, lassen Sie mich bitte auf den am Anfang erwähnten Fehler zurückkommen. Wir haben im letzten Jahr über eine versuchte Vergewaltigung in Holderbank (AG) berichtet und dabei keine näheren Angaben zum mutmasslichen Täter gemacht.

 

Dieser Tatverdächtige war gemäss Polizeiangaben durch eine unverschlossene Tür in eine Wohnung eingedrungen und hatte versucht sich an einer schlafenden Frau zu vergehen. Festgenommen wurde kurz nach der Tat ein 28-jähriger Algerier. Wir haben auf die Nennung der Nationalität in unserer Meldung verzichtet. Das ist aus meiner Sicht richtig, weil es für den Kontext der Tat keine Rolle spielt.

 

Aber: Wir hätten erwähnen müssen, dass der mutmassliche Täter ein abgewiesener Asylsuchender ist, in der kantonalen Unterkunft in Holderbank «einquartiert». Eine Unterkunft für «alleinreisende Männer», eine Unterkunft, die seit längerer Zeit als «schwierig» bekannt ist. Und eine Unterkunft, die ganz in der Nähe des Tatorts steht.

 

Unabhängig von politischen Meinungen zum Thema Asylpolitik: In Unterkünften wie in Holderbank zeigen sich die Grenzen des Systems. Die Behörden können den Asylentscheid nicht umsetzen, die Asylsuchenden müssen mit absoluter Aussichtslosigkeit umgehen und die Nachbarn ängstigen sich über mögliche Folgen und die ständigen Polizei-Einsätze. Ja, in diesem Zusammenhang wäre die Erwähnung des Umfelds des Tatverdächtigen für die Einordnung der Tat aus meiner Sicht wichtig gewesen.

Journalismus soll keine Politik machen

Fazit: Jeder Fall ist ein anderer Fall. Als Journalistin oder Journalist muss ich immer wieder neu entscheiden, welchen Kontext ich zur Einordnung eines Ereignisses mitliefern will und kann. Die Nennung der Nationalität allein ist – wie auch das Beispiel oben zeigt – eigentlich nie die richtige Lösung. Die politische Debatte darüber ist aus journalistischer Sicht deshalb schlicht überflüssig.

 

Journalistinnen und Journalisten müssen ihren Spielraum sinnvoll nutzen und dürfen sich durch den möglichen öffentlichen Druck nicht beeinflussen lassen – egal aus welcher politischen Richtung. Dazu braucht es durchaus etwas Rückgrat und Gelassenheit, denn die Kritik folgt sowieso von der einen oder anderen Seite.

 

In der SRF-Regionalredaktion führt die öffentliche Debatte und die offene Regelung dazu, dass wir oft – auch wenn es nur um eine kurze Meldung geht – darüber debattieren, welche Informationen für das Verständnis eines Ereignisses nun wirklich wichtig sind. Und ob die Nationalität von Tatverdächtigen dazu gehört. Wir diskutieren und entscheiden also von Fall zu Fall. Und selbstverständlich nicht in jedem Fall richtig.


Disclaimer

  • Ich bin Redaktionsleiter der SRF-Regionalredaktion Aargau Solothurn (siehe Biografie)
  • Dieser Artikel ist meine ganz persönliche Ansicht. Er wurde aus persönlichem Antrieb und ohne inhaltliche Absprache mit Unternehmen oder Verein SRG verfasst. 
  • Selbstverständlich wurde dieser Text (und auch alle anderen Texte in diesem Blog) nicht während der Arbeitszeit, sondern in der Freizeit bzw. in den Ferien geschrieben. Diese Gedanken kosten die Gebührenzahlenden also nichts.

Diskussion erwünscht

Ich stelle mich gerne der Diskussion. Hier über das Kommentarfeld, in sozialen Medien oder auch persönlich bei Kaffee oder Bier. Ich bitte allerdings um Verständnis dafür, dass ich jeweils nicht sofort auf jeden Kommentar antworten kann, da ich diesen Blog wie oben erwähnt natürlich nur privat betreibe.

Und ich bitte ebenso um Verständnis, dass ich alles löschen werde, was den üblichen Richtlinien des guten Geschmacks und einer aufgeklärten Gesellschaft widerspricht.


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